Strom

Versorgungsgebiet

Das Netzgebiet erstreckt sich über das gesamte Stadtgebiet der Stadt Neustadt an der Orla einschließlich der Stadtteile

  • Arnshaugk
  • Börthen
  • Döhlen
  • Molbitz
  • Moderwitz
  • Neunhofen/Sorga
  • Lichtenau
  • Breitenhain/Strößwitz

mit ca. 5.500 Anschlüssen.

Seit 1. Januar 2013 wird der Betrieb der Niederspannungsnetze folgender Teile des Netzgebietes der TEN Thüringer Energienetze GmbH durch die Stadtwerke Neustadt an der Orla GmbH wahrgenommen: Neunhofen, Lichtenau, Breitenhain/Strößwitz. Damit werden ab dem Zeitpunkt der Netzübergabe alle Rechte und Pflichten, welche ursächlich mit dem Betrieb des Stromnetzes zusammenhängen, von der TEN Thüringer Energienetze GmbH auf die Stadtwerke Neustadt an der Orla GmbH übertragen. Alle bestehenden Stromliefer- bzw. Gaslieferverträge bleiben durch den Netzbetreiberwechsel unberührt.

Versorgung_Strom


Netzanschluss Strom

Die Stadtwerke Neustadt (Orla) GmbH schließt Kundenanlagen nach § 17 EnWG zu den beschriebenen Verfahren und Bedingungen für Netzanschlüsse an das Elektrizitätsnetz der Stadtwerke Neustadt (Orla) GmbH an. Für die Auslegung und den Betrieb dieser Kundenanlagen gelten Technische Mindestanforderungen.


Netzzugang Strom

Als regionale Stadtwerke sorgen wir für den sicheren und zuverlässigen Betrieb der Netze und die Verteilung der Energie. Der Zugang zu unseren Netzen erfolgt nach objektiven, transparenten und diskriminierungsfreien Kriterien. Bei allen Fragen rund um den Netzzugang, die Netzverträge und den Lieferantenwechsel stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Entsprechend dem Energiewirtschaftsgesetz EnWG vom 07. Juli 2005 sind Energieversorgungsunternehmen verpflichtet, ihre Elektrizitäts- und Gasversorgungsnetze anderen Energieversorgern diskriminierungsfrei bereitzustellen. Für den Netzbereich der Stadtwerke Neustadt an der Orla GmbH steht die Versorgungssicherheit für unsere Kunden im Vordergrund. Entsprechend §8 Abs.6 EnWG ist unser Unternehmen von den Verpflichtungen des §8 Absätze 1 bis 5 EnWG (Operationelle Entflechtung, Berichts- und Veröffentlichungspflichten) ausgenommen.


Netzentgelte

Die für die Stadtwerke Neustadt an der Orla GmbH von der Bundesnetzagentur festgelegte Erlösobergrenze ist gemäß § 17 Abs. 1 ARegV in Entgelte für den Zugang zum Stromnetz der Stadtwerke Neustadt an der Orla GmbH umgesetzt worden.

 


Grundversorger

Grundversorgungspflicht (§36 Abs. 2 EnWG)

Grundversorger ist jeweils das Versorgungsunternehmen, welches die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Der Netzbetreiber ist verpflichtet, alle drei Jahre zum Stichtag 01. Juli, erstmals zum 01. Juli 2006, den bzw. die Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres der nach Landesrecht zuständigen Behörde mitzuteilen und im Internet zu veröffentlichen.

Der zuständige Grundversorger im Netzgebiet ist die Stadtwerke Neustadt an der Orla GmbH.

Grundlage hierfür ist die Verordnung zum Erlass von Regelungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung im Energiebereich vom 26. Oktober 2006:


Veröffentlichungen von EEG Daten

 

Alle Veröffentlichungen zum Thema „Erneuerbare Energien“ (u. a. EEG-Anlagenstammdaten, EEG-Jahresabrechnung, Transparenz) obliegen seit dem EEG 2017 den Übertragungsnetzbetreibern. Die Daten für das Netzgebiet der Stadtwerke Neustadt an der Orla GmbH finden Sie auf der Internetseite der 50Hertz Transmission GmbH.

https://www.50hertz.com/de/EEG/Veroeffentlichung-EEG-Daten