Ansprechpartner
-
mako@stadtwerke-neustadt-orla.de
036481 247-44
Versorgungsgebiet
Das Netzgebiet erstreckt sich über das gesamte Stadtgebiet der Stadt Neustadt an der Orla einschließlich der Stadtteile
- Arnshaugk
- Börthen
- Döhlen
- Molbitz
- Moderwitz
- Neunhofen/Sorga
- Lichtenau
- Breitenhain/Strößwitz
mit ca. 5.500 Anschlüssen.
Seit 1. Januar 2013 wird der Betrieb der Niederspannungsnetze folgender Teile des Netzgebietes der TEN Thüringer Energienetze GmbH durch die Stadtwerke Neustadt an der Orla GmbH wahrgenommen: Neunhofen, Lichtenau, Breitenhain/Strößwitz. Damit werden ab dem Zeitpunkt der Netzübergabe alle Rechte und Pflichten, welche ursächlich mit dem Betrieb des Stromnetzes zusammenhängen, von der TEN Thüringer Energienetze GmbH auf die Stadtwerke Neustadt an der Orla GmbH übertragen. Alle bestehenden Stromliefer- bzw. Gaslieferverträge bleiben durch den Netzbetreiberwechsel unberührt.
Netzdaten
Veröffentlichungspflichten gemäß EnWG, StromNEV, MessEG
Basis: 2022
- ➥ § 12 Abs. 3 StromNZV
- ➥ § 13 Abs. 3 StromNZV
- ➥ § 15 Abs. 5 StromNZV
- ➥ § 17 Abs. 2 Nr. 1 StromNZV
- ➥ § 17 Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 7 StromNZV
- ➥ § 17 Abs. 2 Nr. 3 StromNZV
- ➥ § 17 Abs. 2 Nr. 4 StromNZV
- ➥ § 17 Abs. 2 Nr. 5 StromNZV
- ➥ § 17 Abs. 2 Nr. 6 StromNZV
- ➥ § 19 StromNEV
- ➥ § 23c EnWG
- ➥ § 23 EnWG
- ➥ § 33 Abs. 2 Mess- und Eichgesetz
Netzanschluss Strom
Die Stadtwerke Neustadt (Orla) GmbH schließt Kundenanlagen nach § 17 EnWG zu den beschriebenen Verfahren und Bedingungen für Netzanschlüsse an das Elektrizitätsnetz der Stadtwerke Neustadt (Orla) GmbH an. Für die Auslegung und den Betrieb dieser Kundenanlagen gelten Technische Mindestanforderungen.
- ➥ Technische Anschlussbedingungen (TAB) für das Niederspannungsnetz der Stadtwerke Neustadt (Orla) GmbH
- ➥ Anmeldung eines Netzanschlusses
- ➥ Herstellung des Netzanschlusses
- ➥ Formulare, Gesetze, Verordnungen, AGB, Merkblätter
- ➥ Eigenerzeugungsanlagen
- ➥ Bekanntgabe des Netzbereiches der Stadtwerke Neustadt an der Orla GmbH
Netzzugang Strom
Als regionale Stadtwerke sorgen wir für den sicheren und zuverlässigen Betrieb der Netze und die Verteilung der Energie. Der Zugang zu unseren Netzen erfolgt nach objektiven, transparenten und diskriminierungsfreien Kriterien. Bei allen Fragen rund um den Netzzugang, die Netzverträge und den Lieferantenwechsel stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Entsprechend dem Energiewirtschaftsgesetz EnWG vom 07. Juli 2005 sind Energieversorgungsunternehmen verpflichtet, ihre Elektrizitäts- und Gasversorgungsnetze anderen Energieversorgern diskriminierungsfrei bereitzustellen. Für den Netzbereich der Stadtwerke Neustadt an der Orla GmbH steht die Versorgungssicherheit für unsere Kunden im Vordergrund. Entsprechend §8 Abs.6 EnWG ist unser Unternehmen von den Verpflichtungen des §8 Absätze 1 bis 5 EnWG (Operationelle Entflechtung, Berichts- und Veröffentlichungspflichten) ausgenommen.
Installateurverzeichnis Strom
Hier finden Sie alle Vertragsinstallationsunternehmen, die bei der Stadtwerke Neustadt an der Orla GmbH als Vertragspartner eingetragen sind:
Netzentgelte
Die für die Stadtwerke Neustadt an der Orla GmbH von der Bundesnetzagentur festgelegte Erlösobergrenze ist gemäß § 17 Abs. 1 ARegV in Entgelte für den Zugang zum Stromnetz der Stadtwerke Neustadt an der Orla GmbH umgesetzt worden.
- ➥ Netznutzungsentgelte Strom ab 01.01.2023
- ➥ Netznutzungsentgelte Strom ab 01.01.2022
- ➥ Netznutzungsentgelte Strom ab 01.01.2021
- ➥ Netznutzungsentgelte Strom ab 01.01.2020
- ➥ Netznutzungsentgelte Strom ab 01.01.2019
- ➥ Netznutzungsentgelte Strom ab 01.01.2018
- ➥ Netznutzungsentgelte Strom ab 01.01.2017
- ➥ Netznutzungsentgelte Strom ab 01.01.2016
- ➥ Sonstige Dienstleistungen
Grundversorger
Grundversorgungspflicht (§36 Abs. 2 EnWG)
Grundversorger ist jeweils das Versorgungsunternehmen, welches die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Der Netzbetreiber ist verpflichtet, alle drei Jahre zum Stichtag 01. Juli, erstmals zum 01. Juli 2006, den bzw. die Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres der nach Landesrecht zuständigen Behörde mitzuteilen und im Internet zu veröffentlichen.
Der zuständige Grundversorger im Netzgebiet ist die Stadtwerke Neustadt an der Orla GmbH.
Grundlage hierfür ist die Verordnung zum Erlass von Regelungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung im Energiebereich vom 26. Oktober 2006:
-
pdf
Grundversorgungsverordnung (StromGVV)pdf ~ 146 KB
-
pdf
Ergänzende Bedingungen zur StromGVV/GasGVVpdf ~ 111 KB
-
pdf
Datenschutzinformation gemäß Art. 12ff. Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)pdf ~ 609 KB
Veröffentlichungen von EEG Daten
Alle Veröffentlichungen zum Thema „Erneuerbare Energien“ (u. a. EEG-Anlagenstammdaten, EEG-Jahresabrechnung, Transparenz) obliegen seit dem EEG 2017 den Übertragungsnetzbetreibern. Die Daten für das Netzgebiet der Stadtwerke Neustadt an der Orla GmbH finden Sie auf der Internetseite der 50Hertz Transmission GmbH.
https://www.50hertz.com/de/EEG/Veroeffentlichung-EEG-Daten