Entgelte Netznutzung
Die für die Stadtwerke Neustadt an der Orla GmbH von der Bundesnetzagentur festgelegte Erlösobergrenze ist gemäß § 17 Abs. 1 ARegV in Entgelte für den Zugang zum Stromnetz der Stadtwerke Neustadt an der Orla GmbH umgesetzt worden.
Sonstige Dienstleistungen
Preisblätter für sonstige Dienstleistungen im Netzbetrieb
- Preisblatt für Sonstige Dienstleistungen (Netz)
ab 01.07.2022