Regionaler Versorger
Wir sicheren einen zuverlässigen Betrieb
Als regionale Stadtwerke sorgen wir für den sicheren und zuverlässigen Betrieb der Netze und die Verteilung der Energie. Der Zugang zu unseren Netzen erfolgt nach objektiven, transparenten und diskriminierungsfreien Kriterien. Bei allen Fragen rund um den Netzzugang, die Netzverträge und den Lieferantenwechsel stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Entsprechend dem Energiewirtschaftsgesetz EnWG vom 07. Juli 2005 sind Energieversorgungsunternehmen verpflichtet, ihre Elektrizitäts- und Gasversorgungsnetze anderen Energieversorgern diskriminierungsfrei bereitzustellen. Für den Netzbereich der Stadtwerke Neustadt an der Orla GmbH steht die Versorgungssicherheit für unsere Kunden im Vordergrund.
Entsprechend §8 Abs.6 EnWG ist unser Unternehmen von den Verpflichtungen des §8 Absätze 1 bis 5 EnWG (Operationelle Entflechtung, Berichts- und Veröffentlichungspflichten) ausgenommen.
Gemeinsame Gasnetzkarte der Netzbetreiber:
www.gasnetzkarte.de
- Netzzugangsbedingungen Erdgas der SWN
ab 01.08.2010
Muster Lieferantenrahmenvertrag nach KoV X - gültig ab 01.10.2022
Im Rahmen der Kooperationsvereinbarung zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen (KoV) wurde eine weitreichende Standardisierung der für den Netzzugang erforderlichen Verträge – u.a. des Lieferantenrahmenvertrages – erreicht. Gleichzeitig haben sich die Vertragspartner der KoV dazu verpflichtet, die Standardverträge Dritten gegenüber zu verwenden und Anpassungen im Rahmen der Überarbeitung der KoV ebenfalls zum vorgesehenen Wirksamkeitszeitpunkt diskriminierungsfrei gegenüber Dritten entsprechend der vertraglichen Grundlagen vorzunehmen.
Die Netzbetreiber sind dazu verpflichtet, den Lieferantenrahmenvertrag in der vorgegebenen Fassung auf der Internetseite zu veröffentlichen und dem Lieferanten einen Vertragsabschluss in Textform zu ermöglichen.
Das Vertragsmuster entspricht vollumfänglich der Anlage 3 der KoV XIII (Lieferantenrahmenvertrag Gas). Die Annahme des Vertrages erklären Sie uns bitte per E-Mail an mako@stadtwerke-neustadt-orla.de
Sollten Sie als Dienstleister im Auftrag Ihres Kunden tätig sein, benötigen wir eine entsprechende Vollmacht.
Bitte nutzen Sie zur Annahme des Vertrages den folgenden Wortlaut:
- Anlage 2: Kontaktdatenblatt Ansprechpartner
ab 01.10.2022
Muster Messstellenrahmenvertrag
(MSRV)
Umsetzung der GeLi Gas
Die Stadtwerke Neustadt an der Orla GmbH bietet allen Netznutzern eine Vereinbarung zur Verwendung eines anderen Datenformats sowie zur Anpassung einzelner Prozessschritte nach Tenor 3 der Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate bei der Belieferung von Kunden mit Gas der Beschlusskammer 7 der Bundesnetzagentur vom 20.08.2007(BK7-06-067 GeLi Gas) an.
In den Schritten 11a und 11b des Prozesses Lieferantenwechsel, in Schritt 7 des Prozesses Lieferende, in Schritt 10 des Prozesses Lieferbeginn und im gesamten Prozess Messwertübermittlung wird dem Netznutzer anstelle der vorgesehenen Übermittlung einer MSCONS-Nachricht direkter Zugriff auf die Messwerte gewährt. In den Schritten 2 und 4 des Prozesses Stammdatenänderung ist ebenfalls wegen des gewährten direkten Zugriffs auf die Stammdaten die Änderung nicht von der Antwort durch Bestätigung oder Ablehnung auf die Änderungsmeldung abhängig.
Allen Netznutzern wird auf Nachfrage ein ausformuliertes Angebot über den Abschluss einer solchen Vereinbarung vorgelegt, dass ohne weitere Verhandlungen angenommen werden kann.
Informationen zur Marktkommunikation
Die Stadtwerke Neustadt (Orla) GmbH verwendet für den elektronischen Datenaustausch die jeweils von der Bundesnetzagentur vorgegebenen Formate in den aktuellen Versionen.
Hier die aktuellen Kommunikationsdaten für den Netzbereich Gas:
Lastprofile
Synthetisches Verfahren
Die Stadtwerke Neustadt an der Orla GmbH (Netzbetreiber) verwendet für die Abwicklung des Transportes an Letztverbraucher bis zu einer maximalen stündlichen Ausspeiseleistung von 500 Kilowatt und bis zu einer maximalen jährlichen Entnahme von 1,5 Millionen Kilowattstunden vereinfachte Verfahren (Standardlastprofile). Als Standardlastprofilverfahren kommt das synthetische Lastprofilverfahren auf der Grundlage der repräsentativen Standardlastprofile der TU München, wie in den Datenblättern des BDEW/VKU/GEODE Leitfadens „Abwicklung von Standardlastprofilen Gas“ vom 28. Juni 2013 beschrieben, zur Anwendung.
Für den Heizgas-Letztverbraucher kommen folgende Standardlastprofile zur Anwendung:
- T14 - Einfamilienhaushalt Thüringen (Jahresarbeitsmenge bis zu 50.000 kWh)
- T24 - Mehrfamilienhaushalt Thüringen (Jahresarbeitsmenge größer 50.000 kWh)
Für Gewerbebetriebe kommen die folgenden Standardlastprofile zur Anwendung:
- BA4 – Bäckereien
- BD3 - Sonstige betriebliche Dienstleistungen
- BD4 - Sonstige betriebliche Dienstleistungen
- BH3 - Beherbergung
- BH4 – Beherbergung
- GA3 - Gaststätten
- GB4 – Gartenbau
- HA3 - Einzelhandel, Großhandel
- HA4 - Einzelhandel, Großhandel
- HK3 - Kochgas
- KO3 - Gebietskörperschaften, Kreditinstitute und Versicherungen, Organisationen ohne Erwerbszweck u. öffentliche Einrichtungen
- KO4 - Gebietskörperschaften, Kreditinstitute und Versicherungen, Organisationen ohne Erwerbszweck u. öffentliche Einrichtungen
- MF3 – Heiztypisches Gewerbe
- MF4 – Heiztypisches Gewerbe
- MK3 - Metall und KFZ
- MK4 - Metall und KFZ
- WA4 – Wäschereien
Maßgeblich für die zur Anwendung des Standardlastprofils notwendige Temperaturprognose ist die Wetterstation:
- Schmieritz-Weltwitz (Stationsnummer: 193289)