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Das GEG auf dem Prüfstand

Bild einer offenliegenden Fußbodenheizung im Bauzustand

Es ist in aller Munde, das Gebäudeenergiegesetz. Noch nie wurde so viel vorgeschlagen, zurückgenommen, gestritten. Und (fast) jeder stellt sich die Frage: „Was mache ich jetzt?“

Das Thema Wärmepumpe beschäftigt die Nation. Von der Ampel als Allheilmittel gepriesen, verunsichert es die Hausbesitzer, weil es aufwändig und teuer ist. Auch der Vorschlag, den Ausbau von Fernwärmenetzen voranzutreiben, stößt auf Kritik, da sich die Ausweitung von Fernwärmenetzen nur in eng besiedelten Gegenden lohnt und die Infrastruktur für Erdgas als Energieträger vielerorts vorhanden ist.

Nach intensiven Diskussionen hat sich die Ampel-Koalition nun auf wesentliche Änderungen bei der Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes verständigt und angekündigt, den Gesetzentwurf noch in der 24. KW im Bundestag in erster Lesung zu behandeln. Damit kann nun mit einer Verabschiedung durch den Bundestag vor der Sommerpause gerechnet werden.

Solange also keine kommunale Wärmeplanung vorliegt, sollen beim Heizungstausch die Regelungen des GEG noch nicht gelten. Ab dem 01. 01. 2024 dürfen Gasheizungen eingebaut werden, wenn diese auf Wasserstoff umrüstbar sind. Dies gilt auch für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten.

Von den Branchenverbänden fällt die Bewertung für das novellierte GEG durchaus positiv aus. Die wichtige Funktion kommunaler Wärmepläne kommt zum Ausdruck und nun können Lösungen entwickelt werden, die vor Ort am besten passen und am effizientesten sind.

Insgesamt besteht mit der Einigung in der Koalition die Perspektive auf gute Gesetze, die durch die Stadtwerke auf dem Weg zur klimaneutralen Wärmeversorgung umsetzbar sind.

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