Neu und Beachtenswert
Ab dem 6. Juni 2025 treten neue Regelungen zu Ein- und Auszügen sowie zum Lieferantenwechsel in Kraft. Damit hat die Bundesnetzagentur im § 20a Abs. 2 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) verbindliche Fristen festgelegt und die EU-Richtlinie 2019/944 zum beschleunigten werktäglichen Lieferantenwechsel beim Stromanbieter umgesetzt. Der Wechsel des Stromanbieters soll dabei weitgehend automatisiert, innerhalb von 24 Stunden möglich sein. Beachtet werden müssen dennoch die vertragsmäßigen Kündigungsfristen des Liefervertrages!
Hier erfahren Sie, was die neuen Regelungen konkret bedeuten.
Schnelleinstieg