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Balkonsolaranlagen sind anmeldepflichtig

Bild eines Balkons mit Solarpanelen

Strom selbst erzeugen, Stromkosten senken und damit auch noch die Umwelt entlasten – Eigenerzeugung wird für viele Verbraucher immer attraktiver. Für Endverbraucher kommt dabei vor allem Solarstromerzeugung infrage. Doch in der Mietwohnung und auch in der Eigentumswohnung besteht zumeist keine Möglichkeit, das Dach des Mehrfamilienhauses für die Installation einer PV-Anlage zu nutzen. Deshalb werden die wesentlich kleineren „Balkonsolaranlagen“ immer beliebter. Mit überschaubarem Aufwand können sie auch an Hauswänden oder Balkonen installiert werden. Diese steckerfertigen Erzeugungsanlagen sind deutlich günstiger in der Anschaffung und mittlerweile fast überall erhältlich. Aber auch für Kleinanlagen sind einige Punkte zu beachten, denn obwohl diese Anlage nicht genehmigungspflichtig sind, sind sie beim u. a. beim Netzbetreiber anmeldepflichtig.

  1. Anschluss
    Ein PV-Modul ist eine Stromerzeugungsanlage und erzeugt – vor allem im Sommer – eine Dauerlast für den Stromkreis. Deshalb sind technische Anforderungen zu berücksichtigen – schließlich betrifft die Anlagensicherheit nicht nur den Besitzer der Anlage, sondern alle Bewohner im (Mehrfamilien-)Haus.
    Sicher ist die Anlage, wenn sie über eine Energiesteckvorrichtung (Wieland-Stecker) mit dem Stromkreis verbunden ist. Die Installation einer entsprechenden Steckdose sowie die Überprüfung der Elektroinstallation gemäß DIN VDE V 0100-551-1 erledigt ein eingetragenes Elektrofachunternehmen.
    Der Wechselrichter der Anlage darf max. 600 Watt Leistung einspeisen. Die Leistung der Module darf höher liegen. Weitere Erzeugungsanlagen dürfen in derselben Wohneinheit nicht betrieben werden.
  2. Zustimmung
    Für die Installation ist die vorherige Zustimmung des Vermieters bzw. Hauseigentümers einzuholen.
  3. Anmeldung
    Die Inbetriebnahme der Anlage ist sowohl beim Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur als auch beim Netzbetreiber, also der Stadtwerke Neustadt an der Orla GmbH anzumelden. Dafür genügt es, das Datenerfassungsblatt zur Anmeldung einer steckerfertigen Erzeugungsanlage bis 600 VA auszufüllen und einzusenden. Diese vereinfachte Anmeldung ist mit wenig Aufwand auszufüllen und dient der allgemeinen Netzsicherheit und damit allen Stromkunden.
  4. Zähler und Einspeisung
    Mit der Anmeldung prüft die Stadtwerke Neustadt an der Orla GmbH, ob der Zähler für den Betrieb der Anlage geeignet ist und tauscht den Zähler gegebenenfalls aus – kostenfrei.

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